Am 4.Oktober wurde in der GNZ ein Interview mit dem Projektleiter der Bahn, Dr. Reinhard Domke, veröffenlicht. (Siehe weiter unten auf dieser Seite)
Unser BI Mitglied Werner Böhm hat sich darüber so seine Gedanken gemacht und auch versucht zwischen den Zeilen zu lesen. Hier seine Einschätzung:
Unser BI Mitglied Werner Böhm hat sich darüber so seine Gedanken gemacht und auch versucht zwischen den Zeilen zu lesen. Hier seine Einschätzung:
Die
Initiativen außerhalb der - Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des
Raumordnungsverfahrens - werden als nicht dienliche Eigendynamik
gesehen und scheinen generell unabhängig von sachlichen Argumenten
und Vorschlägen zu nerven bzw. unerwünscht zu sein.
Die
seitens der BI´s und der Politik geforderte Variante VIII würde
gleichwertig geprüft, jedoch nach Einschätzung der
Wirtschaftlichkeit bzw. der Schutzgüter für unwahrscheinlich
gehalten. Wenn für alle Varianten noch nicht alle Ergebnisse
vorliegen, auf Grund dessen alle Varianten gleichwertig behandelt
werden, muss diese Ausführung auch für die Variante VIII gelten und
sie darf danach nicht als unwahrscheinlich eingeschätzt werden. Es
sei denn, die Aussage der gleichwertigen Prüfung trifft nicht zu,
was nach der Ausführung zu vermuten ist.
Unter
Bündelung verstehen viele Menschen zwischen Gelnhausen und Fulda
einen bestandsnahen Ausbau, der modernen Lärmschutz gewährleistet.
Wir die Bahn verstehen unter Bündelung auch eine getrennte
Trassenführung z. B. durch weniger dicht besiedelte Gebiete
ausgestattet mit modernem Lärmschutz.
Unsere
Zusicherung: Alle
Güterzüge werden bis 2020 mit leiseren Bremsen ausgerüstet sein.
Selbst wenn sich kein Schallschutz auf der bestehenden
Bestandsstrecke in den nächsten Planungsphasen ergibt, so wird der
Lärm – vorausgesetzt des noch fehlenden Schalschutzgutachtens -
insgesamt zurückgehen, da die meisten
Güterzüge in der Nacht auf der Neubaustrecke fahren werden, so
die eindeutige verbindliche Aussage.
Es ist das erklärte Ziel die Neubaustrecke ohne Einschränkung
mit modernem Schallschutz auszustatten und den Lärm an der
Bestandsstrecke zu minimieren. Darüber hinausgehender Lärmschutz an
der Bestandstrecke wird sich im Planfeststellungsverfahren ergeben.
Tiefergehende Prüfung einzelner Sachverhalte werden erst erfolgen,
wenn die Antragsvariante gefunden ist, sonst werden wir nie
fertig. Klare
Feststellung dazu: Wenn
entschieden ist, ist entschieden, dann ist es für inhaltliche
Argumente für und gegen der vorliegenden Trassenvarianten zu
spät. Vermutung: Es
gibt eine Prüfungsgrenze für die Entscheidung. Ganz
wichtige verbindliche Aussage: Es
wird hinsichtlich der Antragsvariante eine für Alle - bedeutet vom
Fachmann bis zum Laien - eine nachvollziehbare Entscheidung
getroffen.
Unter
Bündelung hätte ich auch das Zusammenspiel zwischen Bahn und
Autobahn verstanden. Hier zeigt sich eindeutig, dass die Sichtweise
des Lärmschutzes seitens der Bahn nur auf die Bahn beschränkt ist.
Diese Aussage deckt sich mit der Aussage von Bahnverantwortlichen bei
der Vorstellung der Projektes in der Stadhalle Gelnhausen. Als
bundeseigene Unternehmen muss das dann auch die Ansicht unserer
politisch Verantwortlichen sein bzw. diese Vorgehensweise wird wohl
ausdrücklich durch die Politik unterstützt. Vor diesem Hintergrund
ist die Aussage, dass das Schutzgut Mensch eine zentrale Rolle spielt
nur bedingt nachzuvollziehen.
Schriftlich
übermittelte Stellungnahmen werden nach Emotionen und
Argumente getrennt, Argumente an die Gutachter zur Prüfung bzw.
Berücksichtigung weitergeben, um nichts zu übersehen, an dem das
Projekt am Ende noch scheitern könnte. Es ist mehr als erstaunlich,
dass man verwundert ist, dass bei diesem Jahrhundertprojekt Emotionen
aufkommen. Eine gewisse Dünnhäutigkeit ist klar zu erkennen.
Werner Böhm, Gelnhausen-Höchst
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen